Nutzen Sie den Prämiengutschein

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600,00 € (oder 51.200,00 € bei gemeinsamen Veranlagten) nicht übersteigt.** Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500,00 €.

Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.

Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!


Checkliste für Ihr persönliches Beratungsgespräch

1. Beratungsstelle suchen

Wo es eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie unter der Telefonnummer.: 0800-2623000 oder Sie finden sie im Internet mit der Übersichtskarte auf der Seite der Bildungsprämie:www.bildungsprämie.info

2. Termin vereinbaren

Alle Beratungsstellen sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Vereinbaren Sie einen kostenlosen und individuellen Beratungstermin.

3. Die benötigten Unterlagen

Sie brauchen für die Beratung unbedingt
- einen gültigen Lichtbildausweis
- einen Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr
(Notfalls auch Gehaltsnachweis)
- wenn Sie kein EU-Bürger sind: eine Aufenthaltserlaubnis.

** Die Einkommensgrenze richtet sich nach der Wohnungsbauprämie.