Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600,00 € (oder 51.200,00 € bei gemeinsamen Veranlagten) nicht übersteigt.** Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500,00 €.
Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Checkliste für Ihr persönliches Beratungsgespräch
1. Beratungsstelle suchen
Wo es eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie unter der Telefonnummer.: 0800-2623000
oder Sie finden sie im Internet mit der Übersichtskarte auf der Seite der Bildungsprämie:www.bildungsprämie.info
2. Termin vereinbaren
Alle Beratungsstellen sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Vereinbaren Sie einen kostenlosen und individuellen Beratungstermin.
3. Die benötigten Unterlagen
Sie brauchen für die Beratung unbedingt
- einen gültigen Lichtbildausweis
-
einen Einkommenssteuerbescheid vom
letzten oder vorletzten Jahr
(Notfalls auch Gehaltsnachweis)
- wenn Sie kein EU-Bürger sind:
eine Aufenthaltserlaubnis.
** Die Einkommensgrenze richtet sich nach der Wohnungsbauprämie.